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Da die Fallzahlen im Bereich Kriegsopferfürsorge stark rückläufig sind, wurden die Aufgaben zum 1. Januar 2019 auf den Landkreis Leer übertragen. Anträge werden weiterhin durch den Landkreis Ammerland entgegengenommen, die fachliche Beratung und Bearbeitung der Anträge erfolgt jedoch ausschließlich durch die Fürsorgestelle des Amtes für Teilhabe und Soziales des Landkreises Leer.Hauptmenü