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Definition

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist das wichtigste Grundlagengesetz für den betrieblichen Arbeitsschutz. Dadurch wird der jeweilige Arbeitgeber verpflichtet, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz wahrzunehmen und zu beurteilen, sowie bei Bedarf über notwendige Schutzmaßnahmen zu entscheiden. Dieser unterweist die Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und im Arbeitsumfeld. Er trifft Vorkehrungen für gefährliche Arbeitsbereiche und Arbeitssituation und hat demnach für eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation zu sorgen.

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist ebenfalls ein wichtiges Gesetz auf welchem der Arbeitsschutz basiert. Der Arbeitgeber ist demnach verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.

Zum Arbeitsschutz gehören im Wesentlichen folgende Gesichtspunkte:

  • Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Arbeitsschutzorganisation
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit eV (FASI)

Zu einer ordnungsgemäßen betrieblichen Arbeitsschutzorganisation gehören mindestens ein Betriebsarzt (§§ 2 bis 4 ASiG), eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (§§ 5 bis 7 ASiG) und ein Sicherheitsbeauftragter (§ 22 SGB VII). Diese haben die Aufgabe den Arbeitgeber bei dem Arbeits- und Gesundheitsschutz und bei der Unfallverhütung zu beraten und zu unterstützen. Zudem sind sie zur Zusammenarbeit mit den Arbeitsschutzbehörden verpflichtet. 

Ansprechpartner für den Landkreis entnehmen Sie bitte der Randspalte.