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Arbeitsschutzausschuss

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet den Unternehmer neben der Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt/ärztin auch einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) einzurichten. Der ASA tagt in wenigstens vierteljährlichen Abständen und setzt sich zusammen aus

  • dem(r) Arbeitgeber*in oder einem(r) dazu Beauftragten
  • dem Betriebsarzt/ärztin und der Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Mitgliedern des Gesamtpersonalrates
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Sicherheitsbeauftragten und ggf.
  • weiteren Fachleuten

Sinn und Zweck des ASA ist ein Kommunikationsnetzwerk aller relevanten Arbeitsschutzspezialisten und Entscheidungsträger zu schaffen und damit einen regelmäßigen Austausch über alle arbeitsschutzrelevanten Themen zu ermöglichen. Wesentliche Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses sind:

  • die Analyse des Unfallgeschehens im Dienstbetrieb,
  • die Beratung über Maßnahmen und Einrichtungen, um Unfall- und Gesundheitsgefahren zu begegnen,
  • die Koordinierung der Arbeitssicherheitsaufgaben,
  • die Erarbeitung eines Arbeitsschutz- oder Aktionsprogramms und
  • die Beratung sicherheitstechnischer Aspekte bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren.

Ziel ist es, über einen regelmäßigen Austausch die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit weiterzuentwickeln und insbesondere Fehler schon in der Planungsphase auszuschließen.