Aufgaben
Die gesetzliche Grundlage unserer Arbeit ergibt sich aus dem Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz (NPersVG) und gilt nicht nur für die Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, sondern erfasst auch die öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse der Beamten. Die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Gesamtpersonalrats, Fragen der Dienstvereinbarung, Einschaltung der Einigungsstelle und vieles mehr sind durch die Personalvertretungsgesetze geregelt.
Zu den allgemeinen Aufgaben des Gesamtpersonalrats gehört es, darauf zu achten, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen und Tarifverträge eingehalten und die Schutzvorschriften beachtet werden.
Aufgabenfelder im Rahmen der Mitbestimmung, Mitwirkung beziehungsweise Information des Gesamtpersonalrats sind unter anderem:
- Arbeitsschutz und Unfallverhütung
- Gestaltung von Arbeitsplätzen
- Arbeitszeitregelungen
- Arbeitsorganisation
- Regelungen der Ordnung in der Dienststelle
- Baumaßnahmen
- Umweltschutz
- Datenschutz
- Gesundheitsschutz