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Ausschluss von der Entsorgung über den Restmüll

Abfälle aus Arztpraxen gehören eindeutig zu diesem Teilbereich. Die dort anfallenden Abfälle sind in erster Linie dem Abfallschlüssel 18 01 04 zuzuordnen.

Nach der LAGA - Richtlinie sind diese Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden wie:

  • Wund- und Gipsverbände
  • Wäsche, Einwegkleidung, Windeln
  • Tupfer, Aufwischtücher,
  • Ampullen, Spritzkörper, Arzneimittel
  • Kanülen, Schläuche und Infusionsflaschen

sowie die in diesem Bereiche anfallenden teilweise gefährlichen Abfälle *) wie:

  • Spitze und scharfe Gegenstände (Kanülen, Skalpelle)
  • Körperteile, Organe, einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven
  • Infektiöse Abfälle *)
  • Chemikalien wie Lösemittel, Entwickler, Fixierer, Röntgenbilder *)
  • Zytotoxische und zytostatische Arzneimittel *) und andere

mit Inkrafttreten der Abfallablagerungsverordnung (01. Juni 2005) und aus Gründen des Arbeitsschutzes getrennt von gemischten Siedlungsabfällen zu halten und ohne jegliche außerbetriebliche Vorbehandlung (Sortierung, Siebung, Zerkleinerung) der Verbrennung zuzuführen.

Sie dürfen nicht in eine mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage verbracht werden.

Der Landkreis Ammerland hat aus diesem Grund die oben genannten Abfälle in den Negativkatalog der Deponie Mansie aufgenommen. Eine Entsorgung über den Restmüll ist somit im Landkreis Ammerland nicht zulässig, da die angelieferten Abfälle auf der Deponie Mansie einer mechanischen Vorbehandlung unterzogen werden.

Auch nach der neuen Gewerbeabfallverordnung, die zum 01.08.2017 in einer verschärften Fassung in Kraft getreten ist, dürfen die vorgenannten Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung nicht in  Gemischen mit anderen verwertbaren Siedlungsabfällen einer Vorbehandlungsanlage oder einer energetischen Verwertung zugeführt werden.