Datenschutz und IT-Sicherheit
Digitalisierung setzt voraus, dass auch eine ausreichende Informationssicherheit gewährleistet wird. Auf der Grundlage der Schriftgutanalyse ist grundsätzlich vor Einführung der digitalen Akte gemeinsam mit dem Datenschutzbeauftragten und dem Informationssicherheitsbeauftragten zu sichten, welche Daten wie erhoben und verarbeitet werden. So kann beurteilt werden, welche Risiken und Schutzbedarfe sich mit der digitalen Aktenführung ergeben. Darauf aufbauend sind geeignete Sicherungsmaßnahmen festzulegen, die die Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit von Dokumenten, Informationen und Daten gewährleisten.
Zu Beginn des E-Akte-Projektes sollte die Projektleitung daher einen Beratungstermin mit dem Datenschutzbeauftragen der KDO vereinbaren, um die Notwendigkeit von technischen oder organisatorischen Schutzmaßnahmen zu besprechen.