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Einwillligung zu Foto - und Videoaufnahmen 

  • Mit der Teilnahme am Wettbewerb wird eingewilligt, dass im Rahmen der Durchführung sowie der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden dürfen. Dies umfasst insbesondere Aufnahmen des Vorgartens im Ausgangszustand, während der Umgestaltung sowie nach Abschluss der Maßnahmen.
  • Zudem wird zugestimmt, dass der Name sowie der Ortsteil der teilnehmenden Person im Zusammenhang mit der Berichterstattung verwendet werden dürfen.
  • Die Aufnahmen dürfen vom Landkreis Ammerland für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere in Printmedien, auf Internetseiten, in sozialen Medien sowie in weiteren Kommunikationsformaten veröffentlicht und genutzt werden.
  • Die Einwilligung erfolgt freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Nutzung nicht berührt.