Ersthelfer
Unfälle können jederzeit passieren, auch am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet Ersthelfer auszubilden, damit am Arbeitsplatz Erste Hilfe geleistet werden kann. Schon die kleinste Maßnahme könnte schlimmeres verhindern.
Die aufgeführten Personen stellen die Ansprechpartner des Landkreises für alle Mitarbeiter dar.
Erste-Hilfe-Kästchen:
- Information/Zentrale
- Druckerei, Raum 121
- Ruheraum, Raum 192
- Werkstatt Hausmeister, Raum 14
- Sitzungsraum 192
- EG Jobcenter, Raum TK 463
Defibrillatoren:
- Kreishaus – Eingangsbereich neben dem Fahrstuhl
- Kreishaus – Obergeschosse neben dem Fahrstuhl
- Gesundheitsamt – vor der Anmeldung über dem Zeiterfassungsterminal
- TZ – im Bereich des Haupteinganges
- Deponie – im Inkassogebäude im Raum „Umkleide weiß“
- BZW – im Atrium zwischen Damentoilette und Aufzug
Bitte in der Zentrale melden oder bei Annelie Lammert (Amt 58), Matthias Henning (Amt 32), Jürgen Rüttgardt (Amt 61) oder Ralf-Raino Krajewski (Amt 32).