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Fahrradleasing

Im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements ermöglicht der Landkreis den Beamten auf Grundlage des § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG) und den Beschäftigten auf Grundlage des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) Diensträder zu leasen. Die Regelungen des TV-Fahrradleasing werden hinsichtlich des Umfangs des Fahrradleasings beim Landkreis Ammerland analog auf die Beamten angewendet (bspw. max. 7.000 €, max. nur ein Fahrrad pro MA usw.). 

Zur Umsetzung wurde eine Kooperationsvereinbarung mit der Bike Mobility Services GmbH (Lease a Bike) aus Cloppenburg abgeschlossen.

Über die Besoldungs-/Entgeltumwandlung haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit, sich ihr Wunschfahrrad oder gewünschtes E-Bike bei einem der gelisteten Lease a Bike Fachhändler auszusuchen und dieses als Dienstrad sowohl dienstlich als auch privat uneingeschränkt zu nutzen.

Über das Online-Bestellportal können Sie sich umfassend über das Dienstradleasing informieren und den Bestellprozess starten. Die Hinweise zum Fahrradleasing sind zu berücksichtigen.

Was passiert mit meinem Dienstrad, wenn ich in Elternzeit gehe (länger als 6 Monate)?

Ist der Arbeitgeber zur Zahlung von Entgelt nicht mehr verpflichtet, etwa weil der Entgeltfortzahlungszeitraum abgelaufen ist, das Arbeitsverhältnis ohne Fortzahlung von Entgelt ruht (beispielsweise bei Elternzeit) oder der Arbeitnehmer die Arbeitnehmerin unbezahlten Urlaub genommen hat, ist das Dienstrad an den Arbeitgeber zurückzugeben. Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann jedoch das Dienstrad weiternutzen und den monatlichen Betrag aus eigenen Mitteln an die Digital Mobility Leasing GmbH, Königstor 61 in 34119 Kassel, ausgleichen. Bitte setzen Sie sich hierfür mit der Personalstelle in Verbindung.

Kann ich während der Elternzeit ein Dienstrad leasen?

Nein dies ist nicht möglich, da während der Elternzeit kein Entgelt bzw. keine Besoldung gezahlt wird. Das Dienstradleasing setzt die Zahlung von Entgelt voraus, da eine Umwandlung monatlicher Entgelt-/Besoldungsbestandteile erfolgt.