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Feststellung des Schulungsbedarfs
Die elektronische Akte erfordert gute Kenntnisse
- in der Bedienung der E-Akte und der elektronischen Schriftgutverwaltung,
- in der Nutzung von Windows-Anwendungen,
- der Regelungen der Schriftgutverwaltung in der allgemeinen Dienst- und Geschäftsanweisung,
- zum Datenschutz und zur Informationssicherheit.
Jedes Fachamt sollte einschätzen, welchen Schulungsbedarf es in diesen Themenfeldern gibt. Im Rahmen des E-Akte-Projektes sollten dann bedarfsgerecht Schulungsangebote über die Projektleitung initiiert werden.