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Feststellung des Schulungsbedarfs

Die elektronische Akte erfordert gute Kenntnisse
  • in der Bedienung der E-Akte und der elektronischen Schriftgutverwaltung,
  • in der Nutzung von Windows-Anwendungen,
  • der Regelungen der Schriftgutverwaltung in der allgemeinen Dienst- und Geschäftsanweisung,
  • zum Datenschutz und zur Informationssicherheit.

Jedes Fachamt sollte einschätzen, welchen Schulungsbedarf es in diesen Themenfeldern gibt. Im Rahmen des E-Akte-Projektes sollten dann bedarfsgerecht Schulungsangebote über die Projektleitung initiiert werden.