Gefährdungs- und Überlastungsanzeige
Was ist eine Gefährdungs- bzw. Überlastungsanzeige?
Es handelt sich zunächst um einen Begriff aus dem Arbeitsrecht, der weder in einem Gesetz noch in einem Tarifvertrag explizit erwähnt oder näher definiert ist. Ständiger Personalmangel, neue Aufgaben oder andauernde Mehrarbeit erhöhen die Arbeitsbelastungen und führen Beschäftigte an ihre Leistungs- und Belastbarkeitsgrenzen. Dies kann Fehler in der Erledigung der Arbeitsaufgaben verursachen und negative Folgen für alle Beteiligten haben – für Bürgerinnen und Bürger, Kolleginnen und Kollegen, für den Arbeitgeber und für die Beschäftigten selbst.
Führt eine Arbeitsüberlastung zu einem Schaden, können daraus finanzielle Ersatzansprüche oder arbeitsrechtliche Maßnahmen zulasten der Beschäftigten entstehen. Um dies zu vermeiden, hat sich die Gefährdungs- bzw. Überlastungsanzeige gegenüber dem Arbeitgeber als Instrument der Entlastung der Beschäftigten vor den Folgen von Gefahrensituationen entwickelt. Die Anzeige dient auch dazu, den Arbeitgeber deutlich auf die Gefahren hinzuweisen. Der Arbeitgeber hat dann die Aufgabe, entsprechende Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einzuleiten. Dies ergibt sich aus Teilen des Arbeitsschutzgesetzes, des Arbeitsvertrags (Nebenpflichten) und des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB, Haftungsrecht).
Warum sollte ich eine Gefährdung bzw. Überlastung anzeigen?
Aus Eigenschutz vor strafrechtlichen, arbeitsrechtlichen oder zivilrechtlichen Konsequenzen. Zur eigenen Entlastung und zum Schutz der Beteiligten und des Arbeitgebers.