Gefährdungsbeurteilungen
Um die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleisten zu können, führt der Arbeitgeber Gefährdungsbeurteilungen durch. Sie dienen dazu, Gefährdungen für Mitarbeitende wahrzunehmen und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen zu treffen. Dabei werden auch psychische Belastungsfaktoren entsprechend der jeweiligen Bedeutung für die Arbeitstätigkeit berücksichtigt.
Dazu zählen unter anderem die Erstellung von Maßnahmeplänen, Betriebsanweisungen und die Betriebsordnung, sowie die Durchführung von Unterweisungen und die Ernennung eines Sicherheitsbeauftragten.