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Grundsätzliches
- Beschäftigte müssen die Umwandlung bis einschließlich 31. August des laufenden Kalenderjahres über Loga beantragen
- Die konkrete Festlegung der Tage im Folgejahr ist zunächst nicht erforderlich
- Erstmals möglich in 2026 für das Jahr 2027
- Eine Geltendmachung oder Änderung des Antrags nach dem 31. August ist nicht vorgesehen.
- Es können bis zu drei ganze Tauschtage beantragt werden; nur volle Tage, keine halben Tage oder Stunden
- Es können nur so viele Tauschtage beantragt werden, wie Entgelt aus der Jahressonderzahlung zur Verfügung steht
- Befristet Beschäftigte können ebenfalls Teile ihrer Jahressonderzahlung in bis zu drei Tauschtage umwandeln