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Grundsätzliches

  • Beschäftigte müssen die Umwandlung bis einschließlich 31. August des laufenden Kalenderjahres über Loga beantragen
  • Die konkrete Festlegung der Tage im Folgejahr ist zunächst nicht erforderlich
  • Erstmals möglich in 2026 für das Jahr 2027
  • Eine Geltendmachung oder Änderung des Antrags nach dem 31. August ist nicht vorgesehen.
  • Es können bis zu drei ganze Tauschtage beantragt werden; nur volle Tage, keine halben Tage oder Stunden
  • Es können nur so viele Tauschtage beantragt werden, wie Entgelt aus der Jahressonderzahlung zur Verfügung steht
  • Befristet Beschäftigte können ebenfalls Teile ihrer Jahressonderzahlung in bis zu drei Tauschtage umwandeln