Hospiz-Stiftung Ammerland
Die Hospiz-Stiftung Ammerland fördert und unterstützt die Hospizarbeit in der Region Ammerland, um schwerkranken und sterbenden Patienten ein Leben in Geborgenheit und Würde bis zum Tod zu ermöglichen.
Im Mittelpunkt unserer Förderung der Hospizarbeit stehen:
- Verbesserung der Lebensqualität unheilbarer kranker Patientinnen und Patienten sowie deren Familien,
- ganzheitliche Betreuung, die auch Seelsorge umfasst,
- Hilfe bei der Trauerarbeit,
- Information, Beratung, Unterstützung und Entlastung für die betroffenen Familien,
- Seminare für Betroffene,
- ehrenamtliches Engagement,
- Öffentlichkeitsarbeit,
- Fort- und Weiterbildung, Information, Beratung und Unterstützung für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende!
Landessparkasse zu Oldenburg
IBAN DE85 2805 0100 0090 356544
BIC SLZODE22
Unterstützungsmöglichkeiten
Spenden statt Schenken
In Zusammenhang mit Festen und Trauerfällen können Sie anregen, statt Geschenken eine Spende an die Hospiz-Stiftung Ammerland zu geben. Alle Spenderinnen und Spender, deren Anschrift bekannt ist, erhalten eine Spendenquittung. Bis zu einer Spendensumme von 200 Euro pro Einzelspende genügt den Finanzbehörden ein „vereinfachter Spendennachweis“, das bedeutet: Anstatt einer Spendenbescheinigung nach amtlichem Muster reicht oft ein Bareinzahlungsbeleg beziehungsweise die Buchungsbestätigung bei der Bank (oder Ausdruck beim Onlinebanking). Über die oben genannten Beiträge hinaus können Spenden an die Hospiz-Stiftung Ammerland mit wesentlich größeren Beträgen steuerlich geltend gemacht werden.
Stiften und regelmäßige Spenden
Mit einmaligen oder regelmäßigen Spenden können Sie die laufende Hospizarbeit unterstützen (Verbrauchsspende). Es gibt auch die Möglichkeit der Zustiftung in den Vermögensstock (Stiftungskapital) der gemeinnützigen Stiftung, der in seiner Substanz erhalten bleibt. Die Erträge des Stiftungskapitals werden ausschließlich für Hospizzwecke ausgegeben.
Testamentarische Zuwendung
Hinterlassen Sie Spuren!
Es hat in unserer Kultur eine lange Tradition, durch Testament über die eigene Lebensdauer hinaus bestimmte gemeinnützige Bestrebungen durch die Zuwendung von Vermögensgegenständen zu unterstützen. Der Staat fördert dies durch steuerliche Anreize. Wir bitten Sie deshalb, im Hinblick auf eine testamentarische Verfügung zugunsten gemeinnütziger Zwecke eine Zuwendung an die Hospiz-Stiftung Ammerland in Erwägung zu ziehen. Wie bei allen testamentarischen Fragen sollten Sie sich auch bei dieser Option fachkundigen Rat – etwa durch einen Notar – einholen.
Der Vorstand der Hospiz-Stiftung Ammerland steht Ihnen gern für ein Gespräch zur Verfügung.
Setzen Sie ein nachhaltiges Zeichen!
Wenn Sie die Hospiz-Stiftung Ammerland nachhaltig in die Lage versetzen wollen, noch mehr für die Entfaltung der Hospizidee zu tun, sollten Sie eine Zustiftung in Erwägung ziehen. Bei einer Zustiftung dient Ihre Zuwendung der Vergrößerung des Stiftungsvermögens. Durch die entsprechende Erhöhung der Erträge des Stiftungsvermögens erhält die Stiftung auf Dauer einen größeren finanziellen Handlungsspielraum. Wenn Sie sich eine Zustiftung vorstellen könnten, sollten Sie mit dem Vorstand unserer Stiftung Kontakt aufnehmen.
Über uns
Gemeinnützigkeit & Mildtätigkeit
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigende Zwecke“ der Abgabenordnung.
Gründung und Anerkennung durch Stiftungsaufsicht und Finanzamt
Die Hospiz-Stiftung Ammerland wurde im Dezember 2009 gegründet und durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration für rechtsfähig erklärt. Die Stiftung ist durch das Finanzamt Westerstede steuerlich anerkannt und ist damit berechtigt, für Zuwendungen Spendenbescheinigen auszustellen.
Gremien
Vorstand
Zuständig für die Geschäftsführung sind die ehrenamtlich tätigen Vorstandsmitglieder Frank Lukoschus (Berufssoldat, Mitglied im Stadtrat und Kreistag), Axel Weber (Kaufmännischer Geschäftsführer der Ammerland-Klinik), Peter Hullen (Amtsleiter des Amtes für Finanzwesen beim Landkreis Ammerland).
Beirat
Der Beirat überwacht die Geschäftsführung, beschließt den Wirtschaftsplan und berät den Vorstand bei der Verfolgung des Stiftungszwecks. Mitglieder im Beirat sind folgende Institutionen: der Verein „Hospizdienst Ammerland e. V.", die Evangelische Kirche, die Katholische Kirche, der Bund freikirchlicher Gemeinden, die niedergelassene Ärzteschaft, der Verein für Altenhilfe Westerstede, der Landkreis Ammerland, das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Ammerland, eine ärztliche Vertretung aus der Ammerland-Klinik GmbH sowie der Seniorenbeirat Ammerland.
Finanzen
Aus dem vorhandenen Stiftungsstock werden Erträge generiert, um die diversen Aufgaben in der Hospizarbeit zu fördern. Mit Ihrer Unterstützung ist es möglich, diesen Kapitalstock zu erhöhen und damit eine Zunahme der jährlichen Erträge zu erreichen. So können Projekte und die Arbeit des Hospizes stärker finanziell unterstützt werden.
Rechtliche Grundlagen
Gemeinnützige und mildtätige Vereine – wie auch die Hospiz-Stiftung Ammerland – sind befreit von der Schenkungs-/Erbschaftssteuer, sodass die gespendeten Gelder oder Sachwerte ungeschmälert für die Zwecke der Hospizarbeit zur Verfügung stehen.
Generell können Spenden an Stiftungen bis zu zwanzig Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte der Spenderin beziehungsweise des Spenders als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Bei Zustiftungen können Beträge bis zu einer Million Euro als Sonderausgaben über einen Zeitraum von zehn Jahren angerechnet werden. Steuerliche Einzelfragen klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt.