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Leistungsberechtigte Personen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) haben in der Regel Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind. Die Unterhaltsansprüche von Leistungsempfängern nach dem SGB II gehen kraft Gesetzes auf den Landkreis Ammerland über.
Die Unterhaltspflichtigen werden unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Stelle zu Unterhaltszahlungen herangezogen.