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Neuer Text Amt 61
Wenn per Vertrag der Eigentümer eines landwirtschaftlich nutzbaren Grundstückes wechselt (durch Kauf, Schenkung oder Übertragung) ist hierfür eine Grundstücksverkehrsgenehmigung erforderlich, um eine Änderung im Grundbuch zu ermöglichen.
Den Antrag kann der beurkundende Notar ohne eine der Vertragsparteien stellen.