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Zur Straßenunterhaltung zählt die Beseitigung von Schlaglöchern, Laub, Schnee und ähnliches. Hierfür ist jeweils der zuständige Straßenbaulastträger zuständig.
Dies ist:
bei Kreisstraßen und Radwegen an Kreisstraßen: Der Landkreis Ammerland
bei Gemeindestraßen: Die zuständige Gemeinde, in der die Gemeindestraße liegt.
bei Landes-, und Bundesstraßen, sowie Autobahnen: Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Tel. 0441-21810)