Erlaubnisverfahren
Nicht jedes Grundstück im Landkreis Ammerland kann an eine zentrale Kläranlage angeschlossen werden. Das auf diesen Grundstücken anfallende Abwasser muss in einer eigenen Kleinkläranlage mit einer mechanischen und biologischen Reinigungsstufe behandelt werden. Hierfür sind die Grundstückseigentümer verantwortlich.
Dauerhaft werden im Landkreis Ammerland derzeit ca. 3.400 Haushalte dezentral entsorgt. Ob und ggf. welche Ortsteile noch zentral erschlossen werden, erfahren Sie im Bauamt Ihrer Gemeinde- /Stadtverwaltung.