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Die Hortbetreuung ist für Schulkinder, die nach der Schule betreut werden müssen.

Die Übernahme der Beiträge ist eine finanzielle Unterstützung für die Eltern. Auf Antrag wird geprüft, inwieweit den Eltern die finanzielle Belastung zugemutet werden kann. Wenn die Belastung unzumutbar ist, werden die Gebühren ganz oder teilweise übernommen.