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Abwehrender Brandschutz:
Den Gemeinden obliegt der abwehrende Brandschutz durch den Einsatz der freiwilligen Feuerwehren. Der Landkreis Ammerland ist insoweit zuständig für die übergemeindlichen Aufgaben und für die Hilfeleistung (wie Einrichtung einer Leitstelle, überörtliche Alarmierung, Ausbildung, Einsatz der Kreisfeuerwehr).

Vorbeugender Brandschutz:
Die Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes werden von unserer Brandschutzprüferin für den gesamten Landkreis wahrgenommen. Ziel des vorbeugenden Brandschutzes ist es, durch bauliche und betriebliche Maßnahmen der Entstehung eines Brandes und vor allem der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorzubeugen, um dadurch die Rettung von Menschen und Tieren und wirksame Löscharbeiten der Feuerwehr zu ermöglichen.
Dazu wird unsere für die Brandschutzprüfung zuständige Mitarbeiterin im bauaufsichtlichen Verfahren für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung (§ 51 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) - Sonderbauten) beteiligt.

Bei einer Brandverhütungsschau werden in regelmäßigen Zeitabständen Gebäude, Anlagen und Einrichtungen mit erhöhten Brandrisiken oder solche, in denen bei einem Brand eine größere Zahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, auf ihre Brandsicherheit überprüft.