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Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnraumförderprogrammen aufgrund des Zweiten Wohnungsbaugesetzes oder des Wohnraumfördergesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine zeitlich befristete Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. Der Wohnberechtigungsschein berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt aber keine „Wohnungszuweisung“ dar. Die in Niedersachsen ausgestellten Wohnberechtigungsscheine gelten grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Die Geltungsdauer eines nicht wohnungsbezogenen Wohnberechtigungsscheines beträgt 1 Jahr.