Das Elterngeld wird nach dem geltenden Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) auf Antrag gewährt.
Ein Anspruch besteht für beide Elternteile für die Dauer von insgesamt bis zu 14 Lebensmonaten. Ziel des Elterngeldes ist es, erwerbstätigen Eltern einen Teil des wegfallenden Erwerbseinkommens nach der Geburt des Kindes zu ersetzen.
In der Regel sind das 67 Prozent des durchschnittlich anzusetzenden maßgeblichen Nettoeinkommens bis zu maximal 1.800,00 €. Für alle anderen anspruchsberechtigten Eltern besteht ein Mindestanspruch auf 300,00 €.
Für eine umfassende Elterngeldberatung muss vorab ein Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbart werden