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Was gilt für Reitanlagen und Pensionsställe?

Die Nutzung der Reitanlage innen (Halle) ist unter 2G-Plus möglich. Für Außenplätze gilt die 2G-Regel.
In Innenräumen sind FFP2/KN95-Masken zu tragen.

Ist die Nutzung einer Sportanlage zur Wahrung des Tierwohls unerlässlich, gilt 3G.
Zur Wahrung des Tierwohls ist die Nutzung einer Sportanlage nur dann unerlässlich, wenn eine adäquate Pflege des Tiers aufgrund besonderer Umstände ohne die Nutzung einer Sportanlage ausgeschlossen ist und nicht auch außerhalb von Sportanlagen z.B. in der freien Landschaft erfolgen kann.
Der Zugang zur reinen Pflege und Versorgung (ohne Nutzung der Sportanlage an sich) kann unter der 3G-Regelung erfolgen.