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Sperrmüllentsorgung

Was ist Sperrmüll?
Zum Sperrgut gehören ausschließlich Gegenstände aus dem Privathaushalt, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit / Größe, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die Restmülltonne passen bzw. nicht über die Restmülltonne entsorgt werden dürfen.

Dazu zählen:
• Sperrgut im herkömmlichen Sinne: z.B. Sofas, Sessel, Stühle, Schränke, Tische, Regale, Bettgestelle, Matratzen, Lattenroste, Teppiche und Teppichauslegware (kein Kleinschnitt), Koffer, Sanitärkeramik, großes Spielzeug
• Verwertbares Altmetall aus Haus und Garten: z.B. Regalträger, Schubkarre, Grill, Fahrräder, Maschendraht, Gartengeräte.
• Elektro- und Elektronikaltgeräte: z.B. Kühl- und Gefriergeräte, E-Herde, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Fernseher, Hifi-Geräte, Mikrowelle, elektrische Küchengeräte, Computer, Drucker, Staubsauger, Rasenmäher, elektrisches Spielzeug, Freizeitgeräte u.v.m.
• Zugelassene kostenpflichtige und angemeldete 150-l-Sperrmüllsäcke


Was ist kein Sperrmüll?
• Abfälle aus Bauarbeiten: z.B. Bauschutt, Türen, Fenster, Zargen, Holzgebälk, Paletten, Vertäfelungen, Isoliermaterial.
• Betonpflanzkübel, Betonsockel z.B. von Sonnenschirmhalterung, Wäschepfahl, Schaukel.
• Außenbauholz: z.B. Zäune, Schaukelgestelle, Kleintierställe, Gartenhäuser, Sandkästen, Hütten, Lamellenzäune, Rankgitter, Pflanzkübel
• Autoteile: z.B. Reifen, Schrottteile, Sitze, Dachträger
• Wertstoffe wie Pappe, Kartons, Altglas, Großverpackungen
• Schadstoffhaltige Abfälle: z.B. nicht entleerte oder leere Farb-, Lack- oder Ölbehälter.
• Blaue Säcke oder Kartons mit Müll
• Baum- /Wurzelstubben, Stämme


Bereitstellung des Sperrmülls

Die sperrigen Abfälle sind am Abfuhrtag morgens bis 6.30 Uhr gut sichtbar und nur in angemeldetem Umfang und zugelassener Form nach Sperrgut, Altmetall sowie Elektroaltgeräten getrennt an den Straßenrand zu stellen.
Fußgänger und der Straßenverkehr dürfen nicht behindert werden.
Nicht rechtzeitig zur Abholung bereitgestelltes Sperrgut wird nachträglich nicht mehr abgefahren und ist umgehend zu entfernen – ebenso liegengebliebene Abfälle bzw. Verunreinigungen.


Anlieferung von Sperrgut zur Deponie Mansie
Bei der Selbstanlieferung zur Deponie Mansie ist folgendes unbedingt zu beachten:
• Sperrgut aus Privathaushaltungen wird nur kostenlos angenommen bei Vorlage der ausgefüllten Sperrgutkarte.
• Auch hier ist die Menge auf 5 m³ begrenzt zuzüglich Metall- und Elektroteile.
• Direktanlieferungen von Sperrgut, die nicht in Begleitung des Abfallerzeugers bzw. eines Haushaltsangehörigen oder unter Vorlage einer Vollmacht / eines Personalausweises erfolgen, sind in jedem Fall gebührenpflichtig.
• Sperrmüll von gewerblichen Anlieferern (Hausmeisterdiensten, Hausverwaltungen, öffentlichen Einrichtungen, Wohnungsbaugesellschaften, Container- und LKW-Anlieferungen) sind gebührenpflichtig.
• Bei Mischladungen (Restabfälle und Sperrgut) sind die Abfälle getrennt voneinander zu halten, so dass eine gesonderte Mengenermittlung der Restabfälle möglich ist. Besteht diese Möglichkeit nicht, wird die Gesamtmenge als gebührenpflichtig behandelt.