Sucht
Am 1. März 2020 ist die Dienstvereinbarung von und zum Umgang mit Suchtproblemen am Arbeitsplatz (DV Sucht) in Kraft getreten.
Ziele der DV Sucht sind
a) dem Suchtmittelmissbrauch vorzubeugen sowie dessen Folgen entgegenzuwirken,
b) suchtkranken und suchtgefährdeten Beschäftigten zu helfen, die Erkrankung beziehungsweise Erkrankungsgefahr selbst zu erkennen, entsprechende Therapieangebote anzunehmen und damit die Erhaltung beziehungsweise Wiederherstellung der Arbeits-/Dienstfähigkeit zu sichern und
(c) die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.
Sie soll außerdem das Problembewusstsein aller Beschäftigten zum Suchtmittelmissbrauch und zur Suchterkrankung steigern und dem Wegsehen und Bagatellisieren entgegenwirken.
Darüber hinaus enthält die DV Sucht Handlungsvorgaben für Fälle der akuten Beeinträchtigung durch den Suchtmittelgebrauch sowie einen 5-Stufenplan mit Hilfsangeboten und Maßnahmen bei Suchtmittelmissbrauch oder –gefährdung.
Dienstvereinbarung zur Vorbeugung von und zum Umgang mit Suchtproblemen am Arbeitsplatz