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Technische Maßnahmen

  • Heizungsanlagen werden, soweit nicht bereits in den letzten beiden Jahren erfolgt, einem sogenannten hydraulischen Abgleich unterzogen.
  • Thermostatköpfe der Heizkörper auf den Fluren werden kurzfristig durch sogenannte Behördenventile ersetzt, damit ist eine „Komplettabschaltung“ dieser Heizkörper möglich.
  • Thermostatköpfe in den Büros werden durch die Einstellung der „Maximaltemperatur“ an der Heizungsanlage begrenzt.
  • Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume werden nicht beheizt.
  • Warmwasserbereitung im Kreishaus wird dort, wo sie unverzichtbar ist, auf eine Erwärmung durch Strom umgestellt.