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- das Fahrzeug muss über Kennzeichen verfügen, auf denen Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes angebracht sind
- Diese Plaketten werden erst ab 01. Januar 2015 im Rahmen der Neu- oder Wiederzulassung ausgegeben
- das Fahrzeug muss über eine "neue" Zulassungsbescheinigung Teil I verfügen
- Auf der neuen Zulassungsbescheinigung befindet sich ein freizulegender Sicherheitscode. Ältere Zulassungsbescheinigungen weisen diesen Code nicht auf. Die dazugehörenden Fahrzeuge können deshalb nicht online stillgelegt werden
- Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter benötigen für das Onlineverfahren
- den elektronischen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) zur Identifizierung
- ein Kartenlesegerät