Verwendungsnachweis und Mittelabruf
Die Auszahlung kann nur erfolgen, wenn folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Mittelanforderung
- Vordruck »Mittelanforderung« (in Bearbeitung Jo)
- Originalbelege über die Ausgaben
- Darlehnsverträge und Unterlagen zur Finanzierung des Vorhabens
Verwendungsnachweis
- Vordruck »Verwendungsnachweis“
- Anlage- und Kapitalkonten (DATEV-Kontenrahmen) der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Bei Investitionen sind die tatsächlich geleisteten Ausgaben vom Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten zu testieren. Bei investitionsvorbereitenden Maßnahmen entfällt der Nachweis.
- Zahlenmäßiger Nachweis von Einnahmen und Ausgaben - Anlage 1 a und Anlage 1 b zum Verwendungsnachweis
Weitere Unterlagen
•Vordruck »Bescheinigung der Arbeitsplätze« mit aktuellen Personallisten (in Bearbeitung Jo)
•Vordruck »Erklärung zum Rechtsmittelverzicht« (in Bearbeitung Jo)
Es werden eventuell weitere Nachweise benötigt, die im Einzelfall angefordert werden.
Der Zuschuss wird nach Abschluss des Vorhabens und positiver Prüfung des vorgelegten Verwendungsnachweises ausgezahlt, wenn Haushaltsmittel tatsächlich zur Verfügung stehen.