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  • erhebliche Einkommenserhöhung oder erhebliche Verringerung der Miete/Belastung
  • Aufgabe/Kündigung des Wohnraums durch den Wohngeldempfänger beziehungsweise die Wohngeldempfängerin oder den zu berücksichtigenden Personen
  • zweckwidrige Verwendung des Wohngelds, das heißt, das Wohngeld wird vollständig oder überwiegend nicht zur Bezahlung der Miete oder zur Aufbringung der Belastung verwendet
  • Beantragung oder Empfang von Transferleistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung) eines oder mehrerer Haushaltsmitglieder