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Warum müssen Personen, die vor 1971 geboren sind, keinen Nachweis vorlegen?
Die Masern-Schutzimpfung wird seit 1974 von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen; in der DDR bestand bereits seit 1970 eine Masern-Impfpflicht für alle Kinder. Personen, die vor 1971 geboren wurden, haben mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit noch eine Masernerkrankung (sogenannte Wildvirus-Erkrankung) durchgemacht und sind dadurch immun.