Was bedeutet Rückzahlungsvereinbarung?
Eine Rückzahlungsvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Diese muss vor dem Beginn des A I oder A II vom jeweiligen Teilnehmer unterzeichnet werden.
In der Vereinbarung werden unter anderem Regelungen über die zu zahlenden Leistungen des Arbeitgebers sowie eine mögliche Rückzahlung des Arbeitnehmers getroffen.
Innerhalb von drei Jahren nach Beendigung des jeweiligen Fortbildungslehrgangs ist ein Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis nur unter Zurückzahlung gewährter Leistungen möglich. Das bedeutet, für jeden vollen Kalendermonat innerhalb des 3-Jahres-Zeitraums nach bestandener Prüfung, in dem das Arbeitsverhältnis mit dem Landkreis Ammerland besteht, mindert sich der zurückzuzahlende Betrag um 1/36.
Der zurückzuzahlende Betrag setzt sich unter anderem zusammen aus den gezahlten Lehrgangs- und Reisekosten sowie die bezahlten Freistellungen von der Arbeit. Die Summe ist individuell aus Entgeltgruppe und Entgeltstufe zu ermitteln. Im Durchschnitt handelt es sich um einen Betrag zwischen 24.000 Euro und 32.000 Euro.