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Was gilt für Kinder & Jugendliche?

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit. Ein Altersnachweis (Personalausweis, Schülerausweis, Krankenkassenkarte, etc.) sollte mitgeführt werden.

Bei privaten Treffen und Zusammenkünften werden Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht bezüglich der Höchstanzahl der Anwesenden mitgerechnet.

Es muss weiterhin wie bisher ab 6 Jahren mindestens eine Stoffmaske und ab 14 Jahren eine Medizinische Maske (OP-Maske) getragen werden. Im ÖPNV ist bereits ab einem Alter von 6 Jahren eine medizinische Maske zu tragen.

Bis zum 28. Februar 2022 müssen Schülerinnen und Schüler täglich einen Test an jedem Präsenztag durchführen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Ab dem 1. März 2022 muss dieser dann wieder an drei Tagen pro Woche durchgeführt werden.