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Die Behälter werden den Nutzern kostenlos zur Verfügung gestellt, bleiben aber Eigentum des Abfallwirtschaftsbetriebes und gehören zum Grundstück. Bei einem Umzug dürfen die Behälter nicht mitgenommen werden, sondern müssen über die Gemeinde- oder Stadtverwaltung zur Abholung angemeldet werden.