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Ein ordnungsgemäßer Kleinkläranlagenbetrieb ist Voraussetzung für eine lange Lebensdauer der Anlage sowie für gute und stabile Reinigungsleistungen, die dem Gewässerschutz Rechnung tragen.

Der ordnungsgemäße Betrieb von Kleinkläranlagen beinhaltet eine regelmäßige Eigenkontrolle durch den Betreiber, eine regelmäßige Wartung und ggf. erforderliche Instandsetzungen durch geschultes Fachpersonal, sowie eine rechtzeitige Fäkalschlammabfuhr durch die Gemeinde- /Stadtverwaltung. Die Betriebsanweisungen der Hersteller und die Zulassungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) sind dabei zu befolgen. Eine Überwachung erfolgt durch die untere Wasserbehörde.