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Welche Leistungen werden übernommen?
- Zahlung der Lehrgangskosten für den jeweiligen Fortbildungslehrgang am NSI
- Gewährung von Reisekosten nach Reisekostenrecht
- Bezahlte Freistellung für Unterrichtsveranstaltungen im Umfang der täglichen Sollarbeitszeit (außer an Samstagen)
- Gewährung von Prüfungsurlaub
- Übernahme der Kosten für DVP‘s und Ergänzungslieferungen
- Übernahme der Kosten für erforderliche zusätzliche Lehrgangsmaterialien (erforderliche Skripte und ähnliches können über die zentralen Dienste erfolgen)