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Was zählt zu den körpernahen Dienstleistungen und was ist zu beachten?

Zu den körpernahen Dienstleistungen gehören unter anderem:

  • Friseure
  • Kosmetik- und Nagelstudios
  • Massage
  • Physiotherapie / Heilpraktiker
  • Optiker (Verkauf siehe „Was gilt im Einzelhandel?“)
  • Hörgeräteakustiker (Verkauf siehe „Was gilt im Einzelhandel?“)
  • Prostitution

Für Kunden und Mitarbeiter (§ 28 b IfSG) gilt die 3G-Regelung, ausgenommen sind medizinisch notwendige Behandlungen.
Selbsttest vor Ort sind unter Aufsicht möglich. Auf Verlangen der getesteten Person muss dann allerdings das Testergebnis bescheinigt werden (Vordruck Testbescheinigung).

Für Kunden besteht die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus in geschlossenen Räumen. Es sei denn, diese muss zur Entgegennahme der körpernahen Dienstleistung abgenommen werden. Mitarbeiter müssen mindestens eine medizinische Maske tragen.

Vom 24. Dezember 2021 bis zum Ablauf des 23. Februar 2022 wird die Warnstufe 3 landesweit für das Land Niedersachsen festgestellt. Dadurch gilt die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus auch bei Entgegennahme der Dienstleistung unter freiem Himmel.