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Wasserschutzgebiete

Zum Wohl der Allgemeinheit bietet das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) im Rahmen der Daseinsvorsorge für die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung sowohl mit Blick auf die Qualität des Wassers als auch auf ein ausreichendes Wasservorkommen die Möglichkeit der formellen Festsetzung von Wasserschutzgebieten.

Die Festsetzung von Wasserschutzgebieten erfolgt durch behördliche Verordnungen. Zuständig für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten ist seit 2005 die Untere Wasserbehörde des Landkreises. Ziel ist es Regelungen zu treffen, die das Grundwasser im Gewinnungs- und Einzugsgebiet einer Grundwasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen schützen. Hierfür ist es erforderlich, durch den Erlass von Schutzgebietsverordnungen bestimmte Handlungen und Nutzungen zu verbieten oder einzuschränken.

Im Landkreis Ammerland gibt es mehrere Trinkwassergewinnungsanlagen, die die Versorgung der Bevölkerung des Landkreises mit ausreichend Trinkwasser sicherstellen. Für die Wassergewinnungsanlagen in Oldenburg-Alexandersfeld, Bad Zwischenahn, Nethen und Varel sind im Landkreis Ammerland entsprechende Wasserschutzgebiete verordnet. Für die Gewinnungsanlage in Westerstede ist die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes in der Planung.

Wasserschutzgebiete im Landkreis Ammerland