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Nach Ablauf des 15-jährigen Bestandschutz ist eine Kleinkläranlage grundsätzlich an die aktuell gültigen Regeln der Technik anzupassen, bzw. vollständig zu erneuern.

Gemäß Runderlass des Niedersächsischen Umweltministeriums vom 21.12.2011 besteht jedoch die Möglichkeit die Kleinkläranlage auch nach 15 Jahren Betriebsdauer unverändert weiter zu betreiben, wenn diese immer noch den aktuell gültigen Regeln der Technik entspricht, die Ablaufgrenzwerte eingehalten werden, sowie die vorgeschriebenen Wartungen regelmäßig durchgeführt wurden.

In diesem Fall kann die Gültigkeit der bisherigen Einleitungserlaubnis auf Antrag des Betreibers um weitere 10 Jahre verlängert werden.

Die Verlängerung einer wasserrechtlichen Erlaubnis ist gebührenpflichtig und wird gemäß der aktuell gültigen Gebührenordnung berechnet.