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Welche Selbsttests sind gültig und wie und wo teste ich mich richtig?

Soweit für den Besuch der vorgenannten Bereiche Testungen vorgeschrieben sind, können dies PCR- beziehungsweise PoC-Schnelltests- oder -Selbsttests sein. Die Tests müssen unter Aufsicht durchge-führt werden.
Unter Aufsicht kann man sich in einem zugelassenen Testzentrum, direkt vor dem Eingangsbereich eines Geschäftes, eines Gastronomiebetriebes, einer Beherbergungsstätte oder einer Veranstaltung sowie am Arbeitsplatz testen lassen.

Jede dieser Bescheinigungen kann innerhalb der nächsten 24 Stunden beliebig oft verwendet wer-den.
Selbsttests, die zu Hause durchgeführt werden, sind als Testnachweis nicht ausreichend!
Ein Selbsttest ist nur vor Ort unter Aufsicht desjenigen, der der Schutzmaßnahme unterworfen ist, und vor Betreten der Räumlichkeiten möglich.
Auf Verlangen muss eine Bescheinigung über die negative Testung durch die Aufsichtsperson oder der Person, die der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist ausgestellt werden (Vordruck Testbescheinigung).