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Im Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO ist neben den üblichen Bauvorlagen ein Brandschutznachweis erforderlich. Darüber hinaus können ein Brandschutzkonzept sowie im Einzelfall weitere Unterlagen notwendig sein.
Die notwendigen Unterlagen für die Brandverhütungsschauen werden im Einzelfall vorab abgestimmt.