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- Einkommensnachweise der Eltern
- Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr/Arbeitslosenbescheid
Wenn kein Steuerbescheid vorhanden ist:
- Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung/Bescheinigung des zuständigen Finanzamts zum steuerfreien Jahresbetrag.
- ggf. werden weitere Unterlagen benötigt
Der Antrag muss bei der zuständigen Stelle schriftliche gestellt werden. Dies kann auch erst einmal formlos erfolgen. Für die zur Feststellung des Anspruchs erforderlichen Angaben müssen aber bundeseinheitliche Formblätter verwendet werden. Die Formblätter werden von den Ämtern für Ausbildungsförderung bereit gehalten und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor. www.bafög.de