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Welche Unterlagen für die Bearbeitung erforderlich sind, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig.

Für die Antragsbearbeitung sind in jedem Fall folgende Unterlagen einzureichen:

  • Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld (im Original)
  • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld während der gesamten Mutterschutzfrist bzw. Negativbescheinigung, dass kein Anspruch besteht (nur Mutter). Bei Beamten und Beamtinnen stattdessen: Bescheinigung des Dienstherren über den Beginn und das Ende der Mutterschutzfrist
  • Telefonnummer für ggf. erforderliche Rückfragen (freiwillig)

Sofern nicht nur der Mindestbetrag beantragt wird, sind zudem grundsätzlich vorzulegen:

  • Elternzeitbestätigung des Arbeitgebers
  • Gehaltsabrechnung ab Beginn der Mutterschutzfrist als Nachweis über die Höhe des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld (nur Mutter)
  • Einkommensnachweise:
    • Bei Antragstellern mit ausschließlichem Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit: Der letzte vorliegende Steuerbescheid und die 12 Gehaltsabrechnungen vor Beginn der Mutterschutzfrist (Mutter) oder Geburt des Kindes (Vater)
    • Bei Antragstellern mit Einkommen aus einem Gewerbebetrieb bzw. einer Selbstständigkeit (auch bei Mischeinkommen; Steuerbescheid ist maßgeblich): Der Steuerbescheid und die 12 Gehaltsabrechnungen des Kalenderjahres vor Geburt des Kindes
  • Bei Bezug von Einkommen in der Elternzeit Prognose über das voraussichtliche Einkommen