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Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (oder alter Fahrzeugschein):

  • Zulassungsbescheinigung II oder alter Fahrzeugbrief
  • vom Halter unterschriebene Verlusterklärung der Zulassungsbescheinigung Teil I
  • gültiger Bericht der Hauptuntersuchung
  • gültige Ausweispapiere der Fahrzeughalterin/ des Fahrzeughalters (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate; Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt!)
  • bei Firmen: Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister
  • eine Vollmacht, wenn ein Beauftragter die Zulassungsbescheinigung Teil I beantragt; der Bevollmächtigte muss sich ausweisen

Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (oder alter Fahrzeugbrief):

  • Zulassungsbescheinigung I oder alter Fahrzeugschein
  • eidesstattliche Erklärung über den Verlust
  • vom Halter unterschriebene Verlusterklärung der Zulassungsbescheinigung Teil II
  • gültige Ausweispapiere der Fahrzeughalterin/ des Fahrzeughalters (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate; Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt!)
  • bei Firmen: Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister
  • Die Zulassungsbescheinigung II/ der Fahrzeugbrief wird vom Kraftfahrtbundesamt aufgeboten und im Verkehrsblatt veröffentlicht. Erst nach Abschluss des Aufbietungsverfahrens kann die neue Zulassungsbescheinigung II ausgestellt und ausgehändigt werden.