Sprungziele
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Seiteninhalt

Mit welchen Auslastungsbegrenzungen und Wiederbelegungssperren muss man als  touristischer Anbieter ab Mitte Mai rechnen?

Der Stufenplan des Landes Niedersachsen sieht vor, dass Ferienhäuser oder Ferienwohnungen ab 11. Mai 2020 wieder vermietet werden können. Geplant ist dabei eine Wiederbelegungssperre von mindestens sieben Tagen. Das heißt, ein Bett darf nur alle siebeb Tage neu belegt werden. Möglich sind auch Belegungen von z.B. vier Tagen. Dann müsste die Wohnung noch drei Tage leer stehen und dürfte am achten Tag neu belegt werden. Die 50 %-Auslastungsbeschränkung gilt hier nicht.

Campingplätze sollen ab 11. Mai 2020 auch für vorübergehende Aufenthalte geöffnet werden. Allerdings gelten bei Campingplätzen, Bootsliegeplätzen, Wohnmobilstellplätzen die 50 %-Auslastungsbeschränkung sowie zusätzlichen Hygieneanforderungen an die Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Sanitär), die derzeit noch nicht bekannt sind. Das heißt: Hat der Platz 100 Stellplätze, dürfen nur 50 belegt werden.

Ab der 3. Stufe des niedersächsischen Stufenplan, die ab 25. Mai 2020 beginnen soll, dürfen Hotels, Pensionen, Jugendherbergen etc. auch zur touristischen Nutzung (Ausschluss Wellnessbereiche) geöffnet werden. Hier gilt neben der Auslastungsbeschränkung auf 50 % auch die Wiederbelegungsfrist von sieben Tagen. Ziel ist die Beschränkung des Gästeumschlages und die sichere Einhaltung von Hygienemaßnahmen. Insbesondere zu den Abstandsregelungen und Hygieneanforderungen wird bis 8. Mai noch ein detailliertes Konzept zwischen MW, MS, Dehoga, NGG und Kommunen erarbeitet.

Eine Umsetzung dieser Regelungen durch eine entsprechende Verordnung des Landes Niedersachsen steht noch aus.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Ansprechpartner der Ammerland-Touristik zur Verfügung.