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Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) und Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII), wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit stellt ausführliche Informationen zur Verfügung.

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