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Wenn Ihr Fahrzeug bisher weder im Inland noch im Ausland zulassungsrechtlich erfasst wurde, dann beantragen Sie die Zulassung bei der Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort haben soll. Für die Zulassung werden die unten aufgeführten Formulare bzw. die in der Infobroschüre aufgeführten Dokumente benötigt.Hauptmenü