Sprungziele
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Seiteninhalt
Tiergehege-/Zoogenehmigungen zur Haltung von Tieren wildlebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden gem. § 45/§ 45 c NNatG , Kontrolle des Tier- und Pflanzenhandels, Ausnahmezulassungen/Befreiungen von den Verbotstatbeständen des § 42 BNatSchG gem. § 43 Abs. 8 u. § 62 BNatSchG, Beratung hinsichtlich Hummeln- und Hornissenumsiedlungen

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege