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15.04.2021

Überbrückungshilfe III - Neuer Eigenkapitalzuschuss und weitere Anpassungen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen neuen Eigenkapitalzuschuss für besonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen und Anpassungen der Förderbedingungen für die Überbrückungshilfe III bekannt gegeben (s. www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/03/20210401-ueberbr%C3%BCckungshilfe-3.html).

Die Überbrückungshilfe III soll weiterhin alle von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen unterstützen.

Neu ist die Erweiterung der Überbrückungshilfe III u.a. durch einen Eigenkapitalzuschuss für besonders betroffene Unternehmen, die Erhöhung der Fixkostenerstattlung auf bis zu 100 Prozent, eine Anschubhilfe für die Veranstaltungs-, Kultur- und Reisewirtschaft und Antragsberechtigung für bis 31.10.2020 gegründete Start-ups. Änderungsanträge sind seit 27. April 2021 möglich.

Anträge für die Überbrückungshilfe III und die Neustarthilfe können noch bis zum 31. August 2021 eingereicht werden. Nähere Informationen stehen auf der Programmwebsite zur Verfügung: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de . Hier wird nun auch ein sog. „Entscheidungsfinder“ bereitgestellt, der Soloselbstständigen, Vereinen oder kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Hilfestellungen bei der Suche nach dem passenden Antragsverfahren (Überbrückungshilfen / Neustarthilfe bzw. November- und Dezemberhilfe) bietet.