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26.08.2020

Bund verlängert Überbrückungshilfe für Unternehmen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) verlängert. Ab voraussichtlich Oktober können Anträge für die Fördermonate September bis Dezember 2020 gestellt werden.

Die Förderung richtet sich an KMU aus allen Wirtschaftsbereichen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen und zielt darauf ab, die wirtschaftliche Existenz dieser Unternehmen sicherzustellen, die unmittelbar oder mittelbar durch Corona-bedingte vollständige oder teilweise Schließungen oder Auflagen erhebliche Umsatzausfälle zu erleiden haben.

Anträge für die Fördermonate Juni bis August 2020 müssen im Rahmen der ersten Förderphase wie gehabt bis zum 30. September 2020 eingereicht werden.

Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe finden Sie auf der Programmwebsite: www.ueberbrueckungshilfe.de