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30.01.2024

Akute Hochwasserhilfe für Geschädigte im Einzugsgebiet der Haaren

Am 24. Januar 2024 ist die Richtlinie zur Gewährung von Hilfen für vom Weihnachtshochwasser 2023 geschädigte Privathaushalte in Niedersachsen in Kraft getreten. Wenn Privathaushalte im Einzugsgebiet der Haaren durch das Hochwasser in eine akute Notlage geraten sind, können diese ab sofort eine Soforthilfe beantragen. Die Bereiche des Landkreises, die nicht im Verbandsgebiet der Haaren Wasseracht liegen, fallen hingegen nicht unter diese Richtlinie.

Voraussetzung für eine Gewährung der Hilfe ist, dass beim Hausrat ein Gesamtschaden von mindestens 5.000 Euro entstanden ist. Hendrik Lehners, Leiter des Amtes für Umwelt und Klimaschutz, erklärt: „Die Soforthilfe ist als Beitrag zur finanziellen Überbrückung für akute Notlagen gedacht, um eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Haushaltsgegenständen oder durch andere Maßnahmen finanziell zu bewältigen. Eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, auf landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen kann aufgrund dieser Richtlinie für akute Notlagen nicht geleistet werden.“

Die Anträge können jetzt bis zum 22. März 2024 beim Amt für Umwelt und Klimaschutz des Landkreises Ammerland gestellt werden. Die entsprechenden Formulare sind telefonisch unter 04488 56-2570 oder per E-Mail anzufordern.